Mittwoch 12.Dezember 2001 vorherige Meldung zurück zur Übersicht nächste Meldung

Pressesprecher des Thüringer Fußball Verbandes (TFV)

Punktanspruch für SC 03 Weimar wegen fehlender Schiedsrichter
Verbandsgericht halbierte Urteil des TFV-Sportgerichts in Berufsverhandlung

von Hartmut Gerlach

SC 1903 Weimar Wenn der SC 03 Weimar im Februar 2002 in die Rückrunde startet, werden, entgegen der sportlichen Ausbeute, zwei Punkte weniger auf seinem Konto ausgewiesen sein. Das entschied das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in einer Berufungsverhandlung. Die obersten Sportrichter des TFV ahnden damit die Tatsache, dass der Verein aus der Klassikerstadt seit 1998 nicht die laut Spielordnung geforderten Schiedsrichter stellt. Nachdem bisher dafür Ausfallgebühren zu zahlen waren, muss Weimar, nach Androhung durch das Sportgericht im vergangenen Jahr, nun den Punktabzug hinnehmen. Da der SC 03, der sich zur mündlichen Berufungsverhandlung in Oberhof übrigens durch einen Anwalt vertreten ließ, vor dem Verbandsgericht den Nachweis erbrachte, dass von den notwendigen acht Spielleitern nicht zwei, sondern ein Schiedsrichter fehlt, halbierte die Berufungsinstanz den vom Sportgericht ausgesprochenen Punktabspruch von vier Zählern. In der Urteilsbegründung anerkannte das Gericht die vom Thüringenligisten unternommenen Bemühungen zur Gewinnung von Referees, verwies jedoch gleichzeitig auf die mehrjährigen Säumigkeiten. Diese Entscheidung kann der SC 03 sportrechtlich nicht mehr anfechten.

 

Pressesprecher des Thüringer Fußballverbandes (TFV)