von Hartmut Gerlach
Wenn der SC 03 Weimar im Februar 2002 in die Rückrunde
startet, werden, entgegen der sportlichen Ausbeute, zwei Punkte
weniger auf seinem Konto ausgewiesen sein. Das entschied das Verbandsgericht
des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in einer Berufungsverhandlung. Die
obersten Sportrichter des TFV ahnden damit die Tatsache, dass der Verein aus der
Klassikerstadt seit 1998 nicht die laut Spielordnung geforderten Schiedsrichter
stellt. Nachdem bisher dafür Ausfallgebühren zu zahlen waren, muss Weimar, nach
Androhung durch das Sportgericht im vergangenen Jahr, nun den Punktabzug
hinnehmen. Da der SC 03, der sich zur mündlichen Berufungsverhandlung in Oberhof
übrigens durch einen Anwalt vertreten ließ, vor dem Verbandsgericht den Nachweis
erbrachte, dass von den notwendigen acht Spielleitern nicht zwei, sondern ein
Schiedsrichter fehlt, halbierte die Berufungsinstanz den vom Sportgericht
ausgesprochenen Punktabspruch von vier Zählern. In der Urteilsbegründung
anerkannte das Gericht die vom Thüringenligisten unternommenen Bemühungen zur
Gewinnung von Referees, verwies jedoch gleichzeitig auf die mehrjährigen
Säumigkeiten. Diese Entscheidung kann der SC 03 sportrechtlich nicht mehr
anfechten.
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