Dienstag 15.Mai 2001 |
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![]() Fakt ist lediglich, dass die Frankfurter bei einem vorzeitigen Wechsel von Fritz einen Anspruch auf einen Teil der dann wirksame Ablösesumme hätten. Dies ergibt sich daraus, weil die Hessen aufgrund eines Kooperationsvertrages mit Erfurt den Rot-Weißen das Geld für den Transfer von Fritz vom VfB Leipzig vorgeschossen hatten. |
Quelle: Thüringer Landeszeitung |