Dienstag 17.Juli 2001 vorherige Meldung zurück zur Übersicht nächste Meldung

Deutscher Fußballbund

News - DFB-Neuerungen in der Regionalliga für kommende Saison

Sofortiger Zwangsabstieg für Insolvenz Vereine
Neue Lizenz-Richtlinien, neue Transfer-Regelungen: Die Fußball-Regionalligisten werden ab der neuen Saison stärker in die Pflicht genommen. Mit seinen Beschlüssen auf dem Bundestag in Magdeburg hat der DFB mit den seit 1. Juli geltenden Bestimmungen die Klubs der dritten Liga zu solidem Wirtschaften verpflichtet. Was ursprünglich als Brücke zwischen Profi- und Amateur-Bereich gedacht war, soll nun professionelle Strukturen bekommen. Deshalb werden Vereine, die im Verlaufe der Saison Insolvenz beantragen, zum Lizenzierungsverfahren nicht mehr zugelassen und stehen als erster Absteiger fest.

Eine weitere Neuerung gibt es zur Wechselfrist, die für Vertragsamateure jeweils nur noch bis zum 15. August läuft. Wer danach wechseln will, erhält die Spielerlaubnis erst wieder ab 1. Juli des kommenden Jahres. Ein Wechsel ist nur einmal pro Spieljahr möglich. Als Vertragsamateure gelten Spieler, die von ihrem Verein monatlich mindestens 150 Euro erhalten. Vor allem die Novellierung der Lizenzrichtlinien kann für die Vereine weit reichende Folgen haben. "Vereine, die mehr ausgeben als sie einnehmen, gehen nun mal ein großes Risiko ein und müssen in ihre Planungen die Frage einbeziehen, was wird, wenn sie es nicht schaffen", sagte Holger Fuchs, Geschäftsführer des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes und Manager der Regionalliga Nord. In der Vergangenheit planten zahlreiche Clubs unsolide und balancierten dadurch am Rande der Zahlungs-Unfähigkeit. Dem hat der DFB nun einen Riegel vorgeschoben. Bei beantragtem Insolvenzverfahren im Verlauf der Spielzeit wird der Verein zum Zwangsabsteiger. Das Verfahren muss dann bis zum neu festgelegten Spieljahresende 30. Juni eröffnet sein. Gelingt dies nicht, muss das Team die Saisonspiele in der jeweiligen Liga bestreiten, steht als Absteiger aber bereits fest.
Damit soll verhindert werden, dass sich ein Verein gegenüber der Konkurrenz den Vorteil einer teuren Mannschaft leisten kann und sich bei einem möglichen finanziellen Desaster per Insolvenz saniert. Erster Betroffener der neuen Regelung wäre beinahe der FC Sachsen Leipzig gewesen. Der Club erhielt für die Regionalliga keine Lizenz. Der nun als Oberligist geltende Verein musste unter dem Zeitdruck von nur zwei Wochen das Insolvenzverfahren beantragen. Wäre dies gescheitert, würden die Sachsen in der Oberliga mitspielen, aber als Absteiger in die Landesliga feststehen. Schlimmer erging es Ulm, das nach dem Lizenzentzug für die erste Mannschaft nun nur noch mit dem Spielrecht der "Zweiten" in der Verbandsliga mitspielt.

Neu ist auch, dass jeder Regionalliga-Verein pro Punktspiel mindestens zwei deutsche Spieler unter 24 Jahren auf dem Spielberichtsbogen stehen haben muss. Verschärfte Anforderungen müssen die Amateur-Teams von Bundesliga-Mannschaften erfüllen: In ihrem Regionalliga-Kader müssen pro Punktspiel mindestens fünf deutsche Spieler unter 24 Jahren stehen, von denen drei nicht älter als 21 Jahre sind. Allerdings wurde ihnen auch Erleichterung verschafft. Nach einem Einsatz im Profikader können die Amateure gleich wieder in der dritten Liga spielen und sind nicht wie bisher zehn Tage gesperrt. Außerdem dürfen in den Amateur-Mannschaften künftig Profis aus der ersten Mannschaft eingesetzt werden, die am 1. Juli noch keine 24 Jahre alt waren (bisher stand die Altersgrenze bei 23).

 

Quelle: Thüringer Allgemeine